Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 21 AufenthG)
Für Unternehmer und Selbstständige der zentrale Nachweis, dass die Tätigkeit erfolgreich ist und ein hinreichendes Einkommen erwirtschaftet.
Der Einkommensnachweis, den Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde von Selbstständigen und Unternehmern verlangen: Als Steuerberater bestätigen wir auf Grundlage Ihrer Zahlen, dass Ihr Lebensunterhalt aus Ihrer Tätigkeit dauerhaft gesichert ist – ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt, in der von der Behörde geforderten Form. Deutschlandweit digital, fester Angebotspreis ab 670 € netto.
Als Selbstständige oder Unternehmer haben Sie keine Gehaltsabrechnung. Ausländer- und Einbürgerungsbehörden verlangen deshalb einen Prüfungsbericht: die fachliche Bestätigung, dass Ihr Lebensunterhalt aus Ihrer Tätigkeit dauerhaft gesichert ist. Wir erstellen ihn für Sie – in der Form, die Ihre Behörde erwartet.
Für Unternehmer und Selbstständige der zentrale Nachweis, dass die Tätigkeit erfolgreich ist und ein hinreichendes Einkommen erwirtschaftet.
Beleg eines dauerhaft gesicherten Einkommens für den unbefristeten Aufenthaltstitel.
Zunehmend verlangt die Einbürgerungsbehörde den Prüfungsbericht von allen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit – auch von Freiberuflern und Geschäftsinhabern.
Typischer Anwendungsfall: der Geschäftsführer eines eigenen Unternehmens mit Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit.
Auch wenn Ihr Ehepartner das meiste verdient und Sie nur im Nebenerwerb selbstständig sind, verlangt die Behörde regelmäßig einen eigenen Prüfungsbericht.
Reine Freiberufler (§ 21 Abs. 5 AufenthG) brauchen für die Aufenthaltsverlängerung meist keinen Prüfungsbericht, für die Einbürgerung dagegen schon. Sagen Sie uns Ihren Anlass – wir ordnen es für Sie ein.
Der Prüfungsbericht ist der von der Behörde geforderte Einkommensnachweis für Selbstständige. Er wird auf Grundlage Ihrer Unterlagen ausgefüllt, vom Steuerberater unterschrieben und mit Berufsstempel versehen – häufig direkt auf dem Vordruck der zuständigen Behörde.
Dass Ihr Lebensunterhalt aus Ihrer selbstständigen oder unternehmerischen Tätigkeit dauerhaft und hinreichend gesichert ist – nachvollziehbar aufbereitet für die Sachbearbeitung.
Ihre Angaben und Zahlen (z. B. Gewinnermittlung/BWA, Steuerbescheide, ggf. das Schreiben und Formular Ihrer Behörde). Wir prüfen nicht die Richtigkeit Ihrer Buchführung, sondern bestätigen den Nachweis auf Basis dessen, was Sie uns vorlegen.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder ein einschlägig erfahrener Rechtsanwalt. Bei uns erstellt und unterschreibt ihn Ihr Steuerberater.
Ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt von Ihrem Steuerberater – fachlich verantwortet, auf Grundlage Ihrer tatsächlichen Zahlen.
Wir kennen die Anforderungen von Ausländer- und Einbürgerungsbehörden und arbeiten auf dem passenden Vordruck.
Gewinnermittlung, BWA und Steuerbescheide – belastbar statt geschätzt.
Sie erhalten Ihr verbindliches Angebot vorab – kalkulierbar und ohne Überraschungen bei der Abrechnung.
Berufliche Verschwiegenheit, verschlüsselter Upload und vertrauliche Behandlung Ihrer Unterlagen.
Von der Anfrage bis zum unterschriebenen Bericht deutschlandweit digital, auf Wunsch mit englischsprachiger Begleitung.
Für die Behörde zählt ein klarer, belastbarer Nachweis. Als Steuerberater bestätige ich auf Grundlage Ihrer Zahlen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist – nachvollziehbar und in der geforderten Form.
Strukturiert, transparent und vollständig digital.
Sie schildern Ihren Anlass (Verlängerung, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung) und welche Behörde welchen Nachweis verlangt. Wir klären, was genau gefordert ist.
Über einen verschlüsselten Zugang stellen Sie Gewinnermittlung/BWA, Steuerbescheide und – falls vorhanden – das Formular und Schreiben Ihrer Behörde bereit. Eine passende Checkliste erhalten Sie vorab.
Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot ab 670 € netto und geben den Auftrag frei.
Wir werten Ihre Zahlen aus und bestätigen die Sicherung Ihres Lebensunterhalts auf dem geforderten Vordruck – unterschrieben und gestempelt.
Sie erhalten den fertigen Bericht digital – bereit zur Vorlage bei Ihrer Behörde.
Der finale Preis richtet sich nach Anlass, Umfang und Komplexität und wird Ihnen vorab verbindlich mitgeteilt.
Individuelle Kalkulation nach Umfang
Sie kalkulieren sicher: Der Preis für Ihren Auftrag steht vorab fest – ohne offene Stundenabrechnung.
Anlass des Nachweises, Umfang Ihrer Zahlen, ob eine Prognose benötigt wird und die Komplexität Ihrer Einkommenssituation.
Anfrage und Angebot sind kostenfrei. Sie entscheiden erst nach Kenntnis des festen Preises.
Der von der Behörde geforderte Einkommensnachweis für Selbstständige und Unternehmer. Ein Steuerberater bestätigt darin – oft auf dem Vordruck der Behörde, unterschrieben und gestempelt – dass Ihr Lebensunterhalt aus Ihrer Tätigkeit dauerhaft gesichert ist.
Ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung. Bei uns erstellt und unterschreibt ihn ein bestellter Steuerberater der Consentes Steuerberatungsgesellschaft in Köln.
Das hängt vom Anlass ab. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen reine Freiberufler (§ 21 Abs. 5 AufenthG) in der Regel keinen Prüfungsbericht vorlegen, sondern andere Nachweise. Für die Einbürgerung verlangt die Behörde ihn dagegen zunehmend auch von Freiberuflern. Fragen Sie uns – wir ordnen Ihren Fall ein.
Ein einzelner Bescheid bildet die oft schwankenden Einkünfte Selbstständiger nur eingeschränkt ab. Die Behörde möchte eine aufbereitete, aktuelle und fachlich bestätigte Einschätzung – genau das liefert der Prüfungsbericht.
In der Regel ja. Auch bei selbstständigem Nebenerwerb verlangt die Behörde regelmäßig einen eigenen Nachweis über Ihre Einkünfte.
Je nach Anlass z. B. Gewinnermittlung oder BWA, Einkommensteuerbescheide, ggf. das Formular und Anschreiben Ihrer Behörde. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine passende Checkliste.
Nein. Die Entscheidung trifft allein die Behörde. Der Bericht liefert den geforderten Einkommensnachweis in belastbarer, nachvollziehbarer Form – eine solide Grundlage für Ihren Antrag.
Ja. Wir begleiten den Vorgang auf Wunsch auf Englisch. Die Seite ist zudem in einer englischen Fassung verfügbar.
Beschreiben Sie kurz, welchen Nachweis welche Behörde von Ihnen verlangt. Wir melden uns zeitnah mit den nächsten Schritten und einem festen Angebotspreis ab 670 € netto.
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