Offizielles Angebot der Consentes Steuerberatungsgesellschaft

Prüfungsbericht vom Steuerberater – für Aufenthalt & Einbürgerung

Der Einkommensnachweis, den Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde von Selbstständigen und Unternehmern verlangen: Als Steuerberater bestätigen wir auf Grundlage Ihrer Zahlen, dass Ihr Lebensunterhalt aus Ihrer Tätigkeit dauerhaft gesichert ist – ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt, in der von der Behörde geforderten Form. Deutschlandweit digital, fester Angebotspreis ab 670 € netto.

  • Vom Steuerberater unterschrieben & gestempelt
  • Für Ausländerbehörde & Einbürgerung
  • Auf dem Vordruck Ihrer Behörde
  • DSGVO-konform & vertraulich
Ausgefüllt · unterschrieben · gestempelt Muster eines Prüfungsberichts zur Vorlage bei der Ausländerbehörde nach § 21 AufenthG
§ 21AufenthG
ab 670 €netto, Festpreis
§ 21Nachweis für Selbstständige
100 %vertraulich & DSGVO-konform
ab 670 € nettofester Angebotspreis
festerSteuerberater als Ansprechpartner
Wann Sie einen Prüfungsbericht brauchen

Damit der Behörde nachgewiesen werden kann, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist

Als Selbstständige oder Unternehmer haben Sie keine Gehaltsabrechnung. Ausländer- und Einbürgerungsbehörden verlangen deshalb einen Prüfungsbericht: die fachliche Bestätigung, dass Ihr Lebensunterhalt aus Ihrer Tätigkeit dauerhaft gesichert ist. Wir erstellen ihn für Sie – in der Form, die Ihre Behörde erwartet.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 21 AufenthG)

Für Unternehmer und Selbstständige der zentrale Nachweis, dass die Tätigkeit erfolgreich ist und ein hinreichendes Einkommen erwirtschaftet.

Niederlassungserlaubnis

Beleg eines dauerhaft gesicherten Einkommens für den unbefristeten Aufenthaltstitel.

Einbürgerung / deutscher Pass

Zunehmend verlangt die Einbürgerungsbehörde den Prüfungsbericht von allen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit – auch von Freiberuflern und Geschäftsinhabern.

Gesellschafter-Geschäftsführer

Typischer Anwendungsfall: der Geschäftsführer eines eigenen Unternehmens mit Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit.

Nebenerwerb neben dem Ehepartner

Auch wenn Ihr Ehepartner das meiste verdient und Sie nur im Nebenerwerb selbstständig sind, verlangt die Behörde regelmäßig einen eigenen Prüfungsbericht.

Unsicher, ob Sie ihn brauchen?

Reine Freiberufler (§ 21 Abs. 5 AufenthG) brauchen für die Aufenthaltsverlängerung meist keinen Prüfungsbericht, für die Einbürgerung dagegen schon. Sagen Sie uns Ihren Anlass – wir ordnen es für Sie ein.

Was der Prüfungsbericht ist

Ein klarer Nachweis – kein Rätselraten

Der Bericht

Der Prüfungsbericht ist der von der Behörde geforderte Einkommensnachweis für Selbstständige. Er wird auf Grundlage Ihrer Unterlagen ausgefüllt, vom Steuerberater unterschrieben und mit Berufsstempel versehen – häufig direkt auf dem Vordruck der zuständigen Behörde.

Was er bestätigt

Dass Ihr Lebensunterhalt aus Ihrer selbstständigen oder unternehmerischen Tätigkeit dauerhaft und hinreichend gesichert ist – nachvollziehbar aufbereitet für die Sachbearbeitung.

Was wir dafür brauchen

Ihre Angaben und Zahlen (z. B. Gewinnermittlung/BWA, Steuerbescheide, ggf. das Schreiben und Formular Ihrer Behörde). Wir prüfen nicht die Richtigkeit Ihrer Buchführung, sondern bestätigen den Nachweis auf Basis dessen, was Sie uns vorlegen.

Wer ihn ausstellen darf

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder ein einschlägig erfahrener Rechtsanwalt. Bei uns erstellt und unterschreibt ihn Ihr Steuerberater.

Ihre Vorteile

Warum der Prüfungsbericht über Consentes überzeugt

Vom Steuerberater verantwortet

Ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt von Ihrem Steuerberater – fachlich verantwortet, auf Grundlage Ihrer tatsächlichen Zahlen.

In der von der Behörde erwarteten Form

Wir kennen die Anforderungen von Ausländer- und Einbürgerungsbehörden und arbeiten auf dem passenden Vordruck.

Auf Basis Ihrer echten Zahlen

Gewinnermittlung, BWA und Steuerbescheide – belastbar statt geschätzt.

Fester Angebotspreis

Sie erhalten Ihr verbindliches Angebot vorab – kalkulierbar und ohne Überraschungen bei der Abrechnung.

Vertraulich & DSGVO-konform

Berufliche Verschwiegenheit, verschlüsselter Upload und vertrauliche Behandlung Ihrer Unterlagen.

Digital & mehrsprachig

Von der Anfrage bis zum unterschriebenen Bericht deutschlandweit digital, auf Wunsch mit englischsprachiger Begleitung.

Für die Behörde zählt ein klarer, belastbarer Nachweis. Als Steuerberater bestätige ich auf Grundlage Ihrer Zahlen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist – nachvollziehbar und in der geforderten Form.

Ihr Steuerberater bei ConsentesConsentes Steuerberatungsgesellschaft · Köln
Der Ablauf

In 5 Schritten zum fertigen Prüfungsbericht

Strukturiert, transparent und vollständig digital.

Anfrage & Erstgespräch

Sie schildern Ihren Anlass (Verlängerung, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung) und welche Behörde welchen Nachweis verlangt. Wir klären, was genau gefordert ist.

Unterlagen sicher hochladen

Über einen verschlüsselten Zugang stellen Sie Gewinnermittlung/BWA, Steuerbescheide und – falls vorhanden – das Formular und Schreiben Ihrer Behörde bereit. Eine passende Checkliste erhalten Sie vorab.

Angebot zum Festpreis

Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot ab 670 € netto und geben den Auftrag frei.

Erstellung des Berichts

Wir werten Ihre Zahlen aus und bestätigen die Sicherung Ihres Lebensunterhalts auf dem geforderten Vordruck – unterschrieben und gestempelt.

Prüfungsbericht erhalten

Sie erhalten den fertigen Bericht digital – bereit zur Vorlage bei Ihrer Behörde.

Transparente Preise

Ein fester Angebotspreis – individuell kalkuliert

Der finale Preis richtet sich nach Anlass, Umfang und Komplexität und wird Ihnen vorab verbindlich mitgeteilt.

Prüfungsbericht
Angebotspreis
ab 670 € netto

Individuelle Kalkulation nach Umfang

  • Ausgefüllt, unterschrieben & gestempelt vom Steuerberater
  • Verbindliches Festpreisangebot vorab
  • In der von der Behörde erwarteten Form
  • Deutschlandweit digital & vertraulich
Kostenfreie Anfrage stellen

Warum ein Festpreis?

Sie kalkulieren sicher: Der Preis für Ihren Auftrag steht vorab fest – ohne offene Stundenabrechnung.

Was den Preis beeinflusst

Anlass des Nachweises, Umfang Ihrer Zahlen, ob eine Prognose benötigt wird und die Komplexität Ihrer Einkommenssituation.

Unverbindlich anfragen

Anfrage und Angebot sind kostenfrei. Sie entscheiden erst nach Kenntnis des festen Preises.

Häufige Fragen

Antworten rund um den Prüfungsbericht

Was ist ein Prüfungsbericht für Aufenthalt oder Einbürgerung?

Der von der Behörde geforderte Einkommensnachweis für Selbstständige und Unternehmer. Ein Steuerberater bestätigt darin – oft auf dem Vordruck der Behörde, unterschrieben und gestempelt – dass Ihr Lebensunterhalt aus Ihrer Tätigkeit dauerhaft gesichert ist.

Wer darf den Prüfungsbericht ausstellen?

Ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung. Bei uns erstellt und unterschreibt ihn ein bestellter Steuerberater der Consentes Steuerberatungsgesellschaft in Köln.

Ich bin Freiberufler – brauche ich den Bericht?

Das hängt vom Anlass ab. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen reine Freiberufler (§ 21 Abs. 5 AufenthG) in der Regel keinen Prüfungsbericht vorlegen, sondern andere Nachweise. Für die Einbürgerung verlangt die Behörde ihn dagegen zunehmend auch von Freiberuflern. Fragen Sie uns – wir ordnen Ihren Fall ein.

Warum reicht mein Steuerbescheid nicht?

Ein einzelner Bescheid bildet die oft schwankenden Einkünfte Selbstständiger nur eingeschränkt ab. Die Behörde möchte eine aufbereitete, aktuelle und fachlich bestätigte Einschätzung – genau das liefert der Prüfungsbericht.

Mein Ehepartner verdient das meiste – brauche ich trotzdem einen Bericht?

In der Regel ja. Auch bei selbstständigem Nebenerwerb verlangt die Behörde regelmäßig einen eigenen Nachweis über Ihre Einkünfte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Anlass z. B. Gewinnermittlung oder BWA, Einkommensteuerbescheide, ggf. das Formular und Anschreiben Ihrer Behörde. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine passende Checkliste.

Garantiert der Bericht die Verlängerung oder Einbürgerung?

Nein. Die Entscheidung trifft allein die Behörde. Der Bericht liefert den geforderten Einkommensnachweis in belastbarer, nachvollziehbarer Form – eine solide Grundlage für Ihren Antrag.

Gibt es Unterstützung auf Englisch?

Ja. Wir begleiten den Vorgang auf Wunsch auf Englisch. Die Seite ist zudem in einer englischen Fassung verfügbar.

Kostenfrei & unverbindlich

Anfrage starten

Beschreiben Sie kurz, welchen Nachweis welche Behörde von Ihnen verlangt. Wir melden uns zeitnah mit den nächsten Schritten und einem festen Angebotspreis ab 670 € netto.

  • Direkt beim BerufsträgerIhre Anfrage landet direkt beim Steuerberater, nicht in einem Callcenter.
  • Keine VorabkostenAnfrage und Angebot sind kostenfrei. Sie entscheiden erst danach.
  • Streng vertraulichBerufliche Verschwiegenheit und verschlüsselte Verarbeitung Ihrer Unterlagen.

Ihre Anfrage

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Ihre Anfrage geht direkt an unser Team. Oder direkt: info@consentes.de · +49 173 6853787